Allgemeine Geschäftsbedinungen
1. Tätigkeitsfelder des Unternehmens
Die von der Firma, Simone Walker – Dienstleistung für Haushalt und Ernährung, angebotenen Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen:
Zubereitung der Mahlzeiten:
Vorbereiten und zubereiten von Mahlzeiten (kalt+warm) evtl. unter Berücksichtigung von speziellen Kostformen (Diabetes, Gicht, Fettstoffwechselkrankheiten, …); Lehrküche: Zusammen mit Kunden kochen (z.B. bei frisch diagnostizierter Krankheit, die man ernährungstechnisch beeinflussen kann, zum besseren Verständnis und guter Umsetzung); Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes; Alle Ernährungsfragen werden beantwortet; Zubereitung verschiedener Menüs für kleine Personengruppen ( 5-10 Personen)
Pflege der Kleidung/Wäsche:
Ab- und Beziehen des Bettes; Waschen und Aufhängen der Wäsche, Bügeln; kleine Ausbesserungsarbeiten an Wäscheteilen
Aufräumen und Reinigung der Wohnung:
Trennung und Entsorgung des Abfalls; Aufräumen; Staubsaugen; Staubwischen; Spülen; Reinigung der einzelnen Zimmer
Einkaufen:
Besorgungen in der näheren Umgebung des Kunden (Apotheke, Post…); Einkauf von notwendigen Lebensmitteln, Drogerie- und Hygieneartikeln
Blumenpflege, Nutzgarten:
Pflege von Zimmerpflanzen; Grabpflege; Ernten und Vorratshaltung von Obst und Gemüse; Gestaltung und Bepflanzung von Blumen,- Balkonkästen
2. Zahlung / Fälligkeit / Abrechnung
Die Firma Simone Walker arbeitet ausschließlich auf selbstständiger Basis. Das heißt, dass vom Kunden keinerlei Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind.
Eventuelle Kundeneinkäufe werden erst von der Firma Simone Walker bezahlt und am gleichen Tag ist mit dem Kunden abzurechnen anhand des Kassenzettels. Das Wechselgeld muss vom Kunden umgehend kontrolliert werden.
Am Ende jeden Monats wird, anhand des vom Kunden unterschriebenen Tätigkeitsnachweises, eine Rechnung gestellt. Der Kunde hat die Rechnung sofort nach Erhalt zu prüfen um etwaige Einwendungen unverzüglich geltend zu machen. Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto entrichtet werden oder der Person Simone Walker gegen Quittungsbestätigung bar ausgezahlt werden. Bei allen Zahlungen sind die Kundennummer, die Rechnungsnummer, sowie Name und Vorname anzugeben. Das Risiko infolge fehlender Zuordnungsbegriffe evtl. nicht richtig zugeordneter Zahlungseingänge trägt der Kunde.
3. Pflichten der Firma
Die Firma Simone Walker handelt im Namen des Kunden und nimmt die Interessen diesen wahr. Sie sichert zu, dass die übernommenen Arbeiten mit größter Sorgfalt ausgeführt werden. Sie verpflichtet sich, bei eventuellen Unachtsamkeiten die Angelegenheit umgehend zu beheben. Ein monatlicher Tätigkeitsnachweis wird von der Firma geführt und nach jeder erbrachten Leistung ergänzt.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, plötzlich eintretende Veränderungen, die für die Firma Simone Walker relevant sein könnten ( insbesondere Krankenhausaufenthalt, Reisen etc.) unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus besteht die Mitteilungspflicht von sämtlichen Erkrankungen, Allergien und Unverträglichkeiten, die im Rahmen der zu erbringenden Dienstleistung von Bedeutung sind. Des weiteren hat der Kunde immer dafür zu sorgen, dass die Firma Simone Walker zum ausgemachten Zeitpunkt, Zutritt zur Wohnung hat. Sollte der Zugang der Wohnung nicht gewährleistet sein, so sind die erbrachten Fahrtzeiten entsprechend dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten.
Der ausgefüllte Tätigkeitsnachweis ist immer zu kontrollieren und nach Erbringung der Leistung vom Kunden zu unterschreiben.
5. Gewährleistung/Haftung von Schäden
Bei der Zubereitung von speziellen Kostformen, die laut Angaben des Kunden vom Arzt verordnet worden sind, handelt die Firma Simone Walker auf Wunsch des Kunden.
Die Firma haftet nicht für unrichtig gemachte Angaben des Kunden oder nicht Einhalten der speziellen verordneten Kostformen und vom Arzt erstellte Diätpläne.
Die Firma Simone Walker hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Schadensereignissen, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschäden) zur Folge haben, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstanden sind, durch eine entsprechende Betriebshaftpflicht gedeckt sind.
6. Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann beidseitig, mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, zum Ende des Monats gekündigt werden. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.